Was darf eine Nanny kosten?
Die Kinderbetreuung ist in Deutschland ein wichtiges und stets brisantes Thema. Viele berufstätige Eltern stehen hier vor einer großen Herausforderung. Für einen Kita-Platz meldet man seinen Nachwuchs schon an, bevor es überhaupt das Licht der Welt erblickt hat und zeitlich flexibel ist man dann trotzdem nur eingeschränkt.
Eine Möglichkeit, die zeitliche Flexibilität zusätzlich zur Kita zu erweitern bzw. eine umfassende zeitlich flexible Lösung zu habenist daher der Einsatz einer Nanny im eigenen Privathaushalt. Doch was kostet eine Nanny?
Ganz pauschal lässt sich das natürlich nicht sagen, denn es spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Stundenlohn der Nanny
- Leistung und Zeitaufwand
- Qualifikationen
- Anzahl der Kinder
- Anforderungen an die Nanny
Sie können die Kosten Ihrer Kinderbetreuung an Ihre Möglichkeiten und Anforderungen anpassen.
Wenn die Nanny allein zu teuer ist, wählen Sie ein Kombimodell zwischen Kitabetreuung und Nanny. Möchten Sie allerdings 100% -tige Entlastung, dann ist die Vollzeitnanny die Toplösung, denn sie entlastet Sie auch im Haushalt und Ihr Kind ist auch im Krankheitsfall betreut.
Das Gehalt verhandeln Sie selbst mit Ihrem angestellten Kindermädchen selbst. Übliche Richtwerte für den Arbeitnehmer-Bruttolohn sind je nach Standort:
zwischen 15€ und 22€ pro Stunde
Für den Arbeitgeber kommen noch Sozialbeiträge in Höhe von ca. 23% oben drauf, so dass die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei zwischen 18,50-27,00 € pro Std liegen
Wir haben für Sie verschiedene Stundenmodelle durchgespielt. Rechnen Sie ungefähr mit folgenden Kosten (inkl. Ihrer Arbeitgeberkosten):
- Bei 20 Wochenstunden durchschnittliche Gesamtkosten im Monat: €1950.-
- Bei 30 Wochenstunden durchschnittliche Gesamtkosten im Monat: €2900.-
- Bei 40 Wochenstunden durchschnittliche Gesamtkosten im Monat: €3900.-
Anders verhält es sich übrigens, wenn Sie Ihre Hilfe auf 450 €- Basis anstellen.
Private Kinderbetreuung ist steuerlich absetzbar!
Die Kosten einer Nanny lassen sich steuerlich absetzen. Zwar nicht vollständig, aber bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr können Sie 2/3 der Kosten als Sonderausgaben geltend machen.
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